Niedersachsen schafft
Regeln für Cannabisanbau

Landwirtschaftskammer übernimmt Genehmigung und Überwachung von Clubs

Ausgabe vom 19.06.2024
Seite 21
Von Elisabeth Woldt


Seit April können Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen zu Hause haben. Foto: Patrick Pleul/dpa

Hannover. Das Kabinett der Landesregierung macht den Weg frei für Anbauvereinigungen von Cannabis in Niedersachsen. Die Landwirtschaftskammer ist für Genehmigungen und Überwachung der Clubs zuständig. Sie dürfen die seit April teillegalisierte Droge künftig in Niedersachsen zur Deckung des Eigenbedarfs von bis zu 500 Mitgliedern anbauen. Wie die Staatskanzlei mitteilte, können Social Clubs ab 1. Juli 2024 Anträge bei der Landwirtschaftskammer einreichen, um eine Zulassung zur Gründung von Anbauvereinigungen zu erhalten.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) verspricht: „Entsprechende Verwaltungsstrukturen sind bereits seit einiger Zeit im Aufbau, sodass pünktlich mit Inkrafttreten der zweiten Stufe des Konsumcannabisgesetzes Anträge gestellt und bearbeitet werden können.“ Auf ihrer Internetseite geht die Landwirtschaftskammer auf die wichtigsten Vorgaben bei der Bewerbung ein, auf die die Anträge Stellenden achten sollten.

Die Vereinigungen müssen unter anderem im Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragen sein. Zudem muss unter anderem ein einfaches Führungszeugnis vorgelegt werden.

Social Clubs dürfen in ihren Anbauvereinigungen nur so viel Cannabis anbauen, wie voraussichtlich für die Deckung des Eigenbedarfs der Clubmitglieder für den Eigenkonsum nötig ist, also maximal 50 Gramm pro Monat je ­Mitglied über 21 Jahre be­ziehungsweise maximal 30 Gramm pro Monat je Mitglied zwischen 18 und 21 Jahren. Wichtig: Das Cannabis darf nur an Mitglieder abgegeben werden. Ein Weiterverkauf an Dritte ist verboten.

Anders als beim direkten Anbau für den Eigenbedarf darf die Anbaufläche von So­cial Clubs nicht in einer Wohnung liegen, damit der Anbau auch überwacht werden kann. Zudem muss vorher nachgewiesen werden, wie der Bereich geschützt wird. Außerdem ist ein Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einzuhalten.

Mit dem Anbau von Cannabis darf erst dann begonnen werden, wenn die Erlaubnis der Landwirtschaftskammer vorliegt. Das kann bis zu drei Monate nach der Antragstellung der Fall sein. Unklar ist bisher noch, wie hoch die Kosten sind, die für den Online­antrag anfallen. Am 1. April 2024 hatte der Bundesrat grünes Licht für die teilweise Cannabislegalisierung gegeben und der Gesetzesänderung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zugestimmt. Für Konsumenten und Konsumentinnen von Cannabis ergeben sich seitdem neue Freiheiten. Erwachsene dürfen in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder – wie beschrieben – ab dem 1. Juli 2024 in nicht gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen. Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis ist straffrei. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis.

Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten. Sie dürfen auch nicht den Anbauvereinigungen beitreten. Cannabis an Minderjährige weiterzugeben bleibt eine Straftat. Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene – mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten.