Bevern. Mit den Pflanzen im Frühjahr wächst auch die Anzahl der Beschwerden von Bürgern beim Amt für Ortsrecht in der Samtgemeinde Bevern. „In den meisten Fällen handelt es sich um Lärm in der Mittagsruhe oder es wird nach 19 Uhr noch Rasen gemäht“, erzählt Claudia Kowalski, in der Samtgemeinde Bevern unter anderem zuständig für öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Mit den wärmeren Temperaturen zog es die Menschen schon längst wieder in den Garten. Dabei ist vielleicht nicht jedem klar, dass Arbeiten mit Gartengeräten wie Rasenmähern, Laubbläsern und ähnlich lauten Geräten, nur werktags bis 19 Uhr gestattet sind. „Einige gehen inzwischen auch sonntags an die Arbeit“, erzählt Kowalski.
Auch die Mittagsruhe von 13 bis 14 Uhr müsse beachtet werden. Nachtruhe gilt von 22 bis 7 Uhr.
Ebenso häufig gehen beim Ordnungsamt Beschwerden zu überwucherndem Bewuchs auf Gehwegen ein. „Teilweise sind die Wege dadurch nicht mehr gut nutzbar“, berichtet Kowalski. „Auf Schulwegen könnte das für Kinder schon gefährlich werden.“ Sie weist darauf hin, dass Eigentümer dazu verpflichtet sind, angrenzende öffentliche Straßen, Wege und Plätze von Schmutz, Laub, Papier und Unrat zu reinigen – aber ohne Chemikalien. Auch das Schippen von Schnee fällt da drunter.
Ausgenommen sind Bundes- und Landesstraßen sowie Kreisstraßen, die Durchfahrtsstraßen sind. Ein Hinweis: Bei Bäumen und Sträuchern muss auch darauf geachtet werden, dass sie keine Kennzeichnungen, wie Verkehrszeichen oder Straßenschilder, Hydranten oder Straßenlaternen bedecken.
Doch was, wenn man zum Beispiel der Reinigungspflicht nicht nachkommt? Dann wird die Samtgemeinde aktiv, benachrichtigt die Eigentümer und setzt eine Frist. „Doch wenn trotz aller Mahnungen nichts gemacht wird, kümmern wir uns darum und reinigen den Gehweg“, erzählt Kowalski. „Allerdings werden dann auch Kosten in Rechnung gestellt. Je nach Vergehen kann auch mit einem Bußgeld gerechnet werden.“
Die meisten Hinweise
gehen zu Verunreinigungen durch Kot ein
„Hunde sind auch ein Dauerthema“, fährt die Mitarbeiterin der Samtgemeinde fort. Halter von Haustieren und anderen Tieren sind verpflichtet zu verhindern, dass diese unbeaufsichtigt umherlaufen sowie Personen oder andere Tiere gefährden.
Auch das Beschädigen von öffentlichen Anlagen und Straßen sei zu verhindern, bestätigt Kowalski. „Die meisten Hinweise gehen zu Verunreinigungen durch Kot ein.“ Dieser ist unverzüglich vom Halter zu entfernen und ordnungsgemäß – das bedeutet in Mülleimer – zu entsorgen. „In öffentlichen Anlagen, wie zum Beispiel Spielplätzen, sind Hunde zudem anzuleinen“, fährt Kowalski fort. Dabei sei auch darauf zu achten, dass die Person, die den Hund an der Leine führt, körperlich dazu in der Lage ist.
Katzen dagegen dürfen nur ins Freie, wenn sie vom Halter kastriert und mittels Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet wurden. Auch inter-essant: Wer freilaufende Katzen regelmäßig füttert, wird automatisch zum Halter dieser Katze.
Weitere ortsrechtliche Regeln betreffen Feuer und Trinkgelage auf öffentlichen Anlagen und Plätzen, das Waschen von Fahrzeugen auf Grundstücken sowie das Abladen und Lagern von Baustoffen. Für detaillierte Infos empfiehlt Claudia Kowalski einen Blick in die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf der Homepage der Samtgemeinde Bevern (www.samtgemeinde-bevern.de)